Allgemeine Geschäftsbedingungen
move-ment Personal- und Unternehmensberatung GmbH
1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der move-ment Personal- und Unternehmensberatung GmbH (“move-ment“) gelten für alle Geschäftsfälle bzw. Rechtsgeschäfte, die move-ment mit ihren Auftraggeber:innen eingeht, insbesondere für die Durchführung von Erwachsenenbildungs‑, Beratungs- und Coachingmaßnahmen, sowie für das Projektmanagement und die Trägerschaft von Arbeitsstiftungen. Für den Fall, dass einem:r Auftraggeber:in die Eigenschaft eines:einer Verbraucher:in (Konsument:in) im Sinne des KSchG zukommt, gelten die gegenständlichen Bedingungen nur insoweit, als diese nicht im Widerspruch mit den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (u.a. des KSchG u.Ä.)
1.2. Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung des Vertrages oder der gegenständlichen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten (u.a. Mahnungen, Fristsetzungen) bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen in diesem Sinne sind nur wirksam, wenn sie von move-ment schriftlich bestätigt
1.3. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von move-ment. Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen – insb. in Geschäftsbedingungen des:der Auftraggeber:in – werden nicht Vertragsinhalt und sind für move-ment nur verbindlich, wenn move-ment diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn move-ment diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat; insbesondere bedeutet die vorbehaltslose Durchführung der unter Pkt. 1.1. genannten Leistungen kein Anerkenntnis abweichender
1.4. Die Angebote von move-ment sind freibleibend. Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung (Fax, Post oder E‑Mail) von move-ment zustande. Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen verpflichten move-ment nur in dem in der Auftrags- bzw. Anmeldebestätigung angegebenen
2. Anmeldung
2.1. Jede Anmeldung zu offenen Veranstaltungen hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen (E‑Mail oder Online). Die Anmeldung ist
2.2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der:die Auftraggeber:in eine schriftliche Anmeldebestätigung (Fax, Post oder E‑Mail).
2.3. Bei begrenzter Anzahl an Teilnehmenden bei einer Veranstaltung erfolgt die Platzvergabe nach der Reihenfolge des Anmeldeeingangs. Abweichende Vergabekriterien werden gesondert bekannt gegeben. Bei Übersteigen der maximalen Anzahl an Teilnehmenden behält sich move-ment das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, dies unbeschadet gesetzlicher Bestimmungen.
2.4. Ersatzpersonen für die Teilnahme können zu jedem Zeitpunkt genannt werden; die Platzvergabe erfolgt jedoch ausschließlich durch move-ment. Ohne die Zustimmung von move-ment dürfen Teilnahmeplätze weder veräußert, getauscht oder auf andere Weise weitergegeben
3. Änderungen/Absage von Veranstaltungen
3.1. move-ment behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigen inhaltlichen, methodischen oder organisatorischen Gründen, wegen ungenügender Anzahl bestätigter Anmeldungen, wegen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse zu ändern, zu verschieben oder abzusagen.
4. Stornierung
4.1. Stornierungen werden nur schriftlich (Fax, Post oder E‑Mail) entgegengenommen, es sei denn, Abweichendes wird ausdrücklich vereinbart bzw. von move-ment schriftlich bestätigt. Die Nichtzahlung des Teilnahmebetrages bedeutet keine Stornierung/keinen Rücktritt vom
4.2. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Stornogebühr zu entrichten. Ansonsten werden nachfolgende Kosten als Stornogebühr in Rechnung gestellt:
- Bei Stornierungen innerhalb von 4 Wochen bis einschließlich des Tages vor dem Veranstaltungsbeginn werden 50% des vereinbarten Teilnahmebetrages verrechnet.
- Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen bis einschließlich des Tages des Veranstaltungsbeginns werden 100% des Teilnahmebetrages
4.3. Individuelle Coaching- und Beratungseinheiten können bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert oder verschoben werden. Bei kurzfristigen Änderungen, z.B. bei Absage am Tag vor sowie am Tag des Coachings, oder wenn eine Stornierung überhaupt nicht erfolgt, werden 100% des Teilnahmebetrages als Stornogebühr in Rechnung
4.4. Die Stornierung wird erst wirksam, wenn die schriftliche Stornierung bei move-ment eingelangt ist. Die Höhe der Stornogebühr bestimmt sich nach dem Tag des Einlangens und wird mit Wirksamkeit der Stornierung fällig. Die Stornogebühr ist verschuldensunabhängig zu
4.5. Bleibt eine Veranstaltung ohne vorherige Stornierung unbesucht, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Pflicht zur Entrichtung der Teilnahmegebühr.
5. Preise und Zahlung
5.1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist in den Preisen die Umsatzsteuer nicht enthalten. Preisänderungen behält sich move-ment ausdrücklich
5.2. Diverse Rabattmöglichkeiten (z.B. Mehrfachbuchung, Sonderrabatte) werden gesondert bekannt
5.3. move-ment ist berechtigt, Rechnungen vor, parallel oder nach Leistungserbringung zu legen.
5.4. Mit Rechnungslegung sind die Rechnungen ohne jeglichen Abzug sofort zur Zahlung fällig.
5.5. Der:Die Auftraggeber:in hat sämtliche Bankspesen zu tragen, welche mit der Zahlung der Rechnungen von move-ment in Zusammenhang stehen. Sollte die Bank eines:einer Auftraggeber:in move-ment Spesen verrechnen, werden diese vollumfänglich an den:die Auftraggeber:in weiterverrechnet.
5.6. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
5.7. Gegen den Anspruch von move-ment auf Zahlung der Teilnahmegebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen nur zulässig, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.8. Gerät der:die Auftraggeber:in mit Bezahlung der vereinbarten Beträge für mindestens sechs Wochen in Zahlungsverzug und wurde der:die Auftraggeber:in unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, so wird Terminverlust geltend gemacht und der vereinbarte Bruttorechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
5.9. Bei Zahlungsverzug ist move-ment ferner berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen gemäß §1333 ABGB zu verrechnen, zudem ist move-ment berechtigt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, wie das Einschreiten eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts u.ä. in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Zusätzlich ist move-ment im Verzugsfall berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 25,– je Mahnung zu verrechnen. Ebenso sind die entstehenden Bankspesen für eine Nichteinlösung des Lastschrifteinzuges an move-ment zu refundieren.
5.10. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Begünstigungen, so etwa Sondernachlässe, Skonti und Rabatte, werden nur unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines Insolvenzfalles werden diese Sondernachlässe, Skonti und Rabatte hinfällig und rückverrechnet.
6. Haftung
6.1. Sämtliche in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen wurden von move-ment nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen in Publikationen, im Internet und dgl. übernommen.
6.2. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen move-ment – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn move-ment trifft ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von move-ment beigezogene Dritte zurückgehen. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestimmt.
6.3. Der:Die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von move-ment zurückzuführen ist.
6.4. Sofern move-ment Werkleistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt move-ment diese Ansprüche an den:die Auftraggeber:in ab. Der:Die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte halten
7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1. Die Urheberrechte an den von move-ment und ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insb. sämtliche Unterlagen sowie Anbote, Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Entwürfe etc.) verbleiben bei move-ment, dies unabhängig von der Überlieferungsform.
7.2. Werke im Sinne des Punkt 7.1. dürfen von dem:der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung und/oder Verbreitung in welcher Form auch immer sowie auch Publikation in Medien sind ohne die ausdrückliche Zustimmung von move-ment nicht gestattet. Durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der Werke trifft move-ment keine wie immer geartete Haftung.
7.3. move-ment behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei Verstoß des:der Auftraggeber:in gegen diese Bestimmungen mit sofortiger Wirkung zu beendigen und weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, geltend zu machen.
8. Geheimhaltung / Datenschutz
8.1. move-ment verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des:der Auftraggeber:in erhält.
8.2. Weiters verpflichtet sich move-ment, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des:der Auftraggeber:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
8.3. move-ment ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilf:innen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
8.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
8.5. move-ment ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der:Die Auftraggeber:in leistet move-ment Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1. Für die Aufträge, ihre Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung soll sodann durch eine Bestimmung ersetzt werden, welche gemäß der Absicht der Parteien sowie dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
9.2. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich jeweils dazu berufenen Gerichtes in Graz vereinbart. Hinsichtlich Verbraucher:innen gilt §14 KSchG.
(Stand 01/2023)