All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen
move-ment Personal- und Unter­neh­mens­be­ra­tung GmbH

1. All­ge­mei­nes

1.1. Diese all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der move-ment Personal- und Unter­neh­mens­be­ra­tung GmbH (“move-ment“) gelten für alle Geschäfts­fäl­le bzw. Rechts­ge­schäf­te, die move-ment mit ihren Auftraggeber:innen eingeht, ins­be­son­de­re für die Durch­füh­rung von Erwachsenenbildungs‑, Beratungs- und Coa­ching­maß­nah­men, sowie für das Pro­jekt­ma­nage­ment und die Trä­ger­schaft von Arbeits­stif­tun­gen. Für den Fall, dass einem:r Auftraggeber:in die Eigen­schaft eines:einer Verbraucher:in (Konsument:in) im Sinne des KSchG zukommt, gelten die gegen­ständ­li­chen Bedin­gun­gen nur insoweit, als diese nicht im Wider­spruch mit den zwin­gen­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen (u.a. des KSchG u.Ä.)

1.2. Ände­run­gen, Ergän­zun­gen und/oder die Aufhebung des Vertrages oder der gegen­ständ­li­chen Geschäfts­be­din­gun­gen sowie sämtliche Wil­lens­er­klä­run­gen und Erklä­run­gen zur Ausübung von Gestal­tungs­rech­ten (u.a. Mahnungen, Frist­set­zun­gen) bedürfen der Schrift­form. Ver­ein­ba­run­gen in diesem Sinne sind nur wirksam, wenn sie von move-ment schrift­lich bestätigt

1.3. Es gelten aus­schließ­lich die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von move-ment. Von den nach­fol­gen­den oder den gesetz­li­chen Rege­lun­gen abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de Bestim­mun­gen – insb. in Geschäfts­be­din­gun­gen des:der Auftraggeber:in – werden nicht Ver­trags­in­halt und sind für move-ment nur ver­bind­lich, wenn move-ment diesen aus­drück­lich und schrift­lich zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn move-ment diesen Bedin­gun­gen nicht aus­drück­lich wider­spro­chen hat; ins­be­son­de­re bedeutet die vor­be­halts­lo­se Durch­füh­rung der unter Pkt. 1.1. genannten Leis­tun­gen kein Aner­kennt­nis abweichender

1.4. Die Angebote von move-ment sind frei­blei­bend. Ein Auftrag kommt erst durch eine schrift­li­che Auftrags- bzw. Anmel­de­be­stä­ti­gung (Fax, Post oder E‑Mail) von move-ment zustande. Sämtliche Aufträge und Ver­ein­ba­run­gen ver­pflich­ten move-ment nur in dem in der Auftrags- bzw. Anmel­de­be­stä­ti­gung angegebenen

2. Anmeldung

2.1.
Jede Anmeldung zu offenen Ver­an­stal­tun­gen hat aus­nahms­los schrift­lich zu erfolgen (E‑Mail oder Online). Die Anmeldung ist

2.2. Nach erfolgter Anmeldung erhält der:die Auftraggeber:in eine schrift­li­che Anmel­de­be­stä­ti­gung (Fax, Post oder E‑Mail).

2.3. Bei begrenz­ter Anzahl an Teil­neh­men­den bei einer Ver­an­stal­tung erfolgt die Platz­ver­ga­be nach der Rei­hen­fol­ge des Anmel­de­ein­gangs. Abwei­chen­de Ver­ga­be­kri­te­ri­en werden gesondert bekannt gegeben. Bei Über­stei­gen der maximalen Anzahl an Teil­neh­men­den behält sich move-ment das Recht vor, vom Vertrag zurück­zu­tre­ten, dies unbe­scha­det gesetz­li­cher Bestimmungen.

2.4. Ersatz­per­so­nen für die Teilnahme können zu jedem Zeitpunkt genannt werden; die Platz­ver­ga­be erfolgt jedoch aus­schließ­lich durch move-ment. Ohne die Zustim­mung von move-ment dürfen Teil­nah­me­plät­ze weder veräußert, getauscht oder auf andere Weise weitergegeben

3. Änderungen/Absage von Ver­an­stal­tun­gen

3.1. move-ment behält sich das Recht vor, Ver­an­stal­tun­gen aus wichtigen inhalt­li­chen, metho­di­schen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Gründen, wegen unge­nü­gen­der Anzahl bestä­tig­ter Anmel­dun­gen, wegen höherer Gewalt oder sonstiger unvor­her­seh­ba­rer Ereig­nis­se zu ändern, zu ver­schie­ben oder abzusagen.

4. Stor­nie­rung

4.1. Stor­nie­run­gen werden nur schrift­lich (Fax, Post oder E‑Mail) ent­ge­gen­ge­nom­men, es sei denn, Abwei­chen­des wird aus­drück­lich ver­ein­bart bzw. von move-ment schrift­lich bestätigt. Die Nicht­zah­lung des Teil­nah­me­be­tra­ges bedeutet keine Stornierung/keinen Rücktritt vom

4.2. Bis 4 Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn ist keine Stor­no­ge­bühr zu ent­rich­ten. Ansonsten werden nach­fol­gen­de Kosten als Stor­no­ge­bühr in Rechnung gestellt:

  • Bei Stor­nie­run­gen innerhalb von 4 Wochen bis ein­schließ­lich des Tages vor dem Ver­an­stal­tungs­be­ginn werden 50% des ver­ein­bar­ten Teil­nah­me­be­tra­ges verrechnet.
  • Bei Stor­nie­run­gen innerhalb von 7 Tagen bis ein­schließ­lich des Tages des Ver­an­stal­tungs­be­ginns werden 100% des Teilnahmebetrages

4.3. Indi­vi­du­el­le Coaching- und Bera­tungs­ein­hei­ten können bis spä­tes­tens 2 Tage vor dem ver­ein­bar­ten Termin kostenlos storniert oder ver­scho­ben werden. Bei kurz­fris­ti­gen Ände­run­gen, z.B. bei Absage am Tag vor sowie am Tag des Coachings, oder wenn eine Stor­nie­rung überhaupt nicht erfolgt, werden 100% des Teil­nah­me­be­tra­ges als Stor­no­ge­bühr in Rechnung

4.4. Die Stor­nie­rung wird erst wirksam, wenn die schrift­li­che Stor­nie­rung bei move-ment ein­ge­langt ist. Die Höhe der Stor­no­ge­bühr bestimmt sich nach dem Tag des Ein­lan­gens und wird mit Wirk­sam­keit der Stor­nie­rung fällig. Die Stor­no­ge­bühr ist ver­schul­dens­un­ab­hän­gig zu

4.5. Bleibt eine Ver­an­stal­tung ohne vorherige Stor­nie­rung unbesucht, so hat dies keinerlei Aus­wir­kun­gen auf die Pflicht zur Ent­rich­tung der Teilnahmegebühr.

5. Preise und Zahlung

5.1. Soweit nichts anderes ver­ein­bart, ist in den Preisen die Umsatz­steu­er nicht enthalten. Preis­än­de­run­gen behält sich move-ment ausdrücklich

5.2. Diverse Rabatt­mög­lich­kei­ten (z.B. Mehr­fach­bu­chung, Son­der­ra­bat­te) werden gesondert bekannt

5.3. move-ment ist berech­tigt, Rech­nun­gen vor, parallel oder nach Leis­tungs­er­brin­gung zu legen.

5.4. Mit Rech­nungs­le­gung sind die Rech­nun­gen ohne jeglichen Abzug sofort zur Zahlung fällig.

5.5. Der:Die Auftraggeber:in hat sämtliche Bank­spe­sen zu tragen, welche mit der Zahlung der Rech­nun­gen von move-ment in Zusam­men­hang stehen. Sollte die Bank eines:einer Auftraggeber:in move-ment Spesen ver­rech­nen, werden diese voll­um­fäng­lich an den:die Auftraggeber:in weiterverrechnet.

5.6. Ein­ge­hen­de Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und sodann auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

5.7. Gegen den Anspruch von move-ment auf Zahlung der Teil­nah­me­ge­bühr und sonstiger Kosten ist die Auf­rech­nung all­fäl­li­ger Gegen­for­de­run­gen nur zulässig, sofern diese unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind.

5.8. Gerät der:die Auftraggeber:in mit Bezahlung der ver­ein­bar­ten Beträge für min­des­tens sechs Wochen in Zah­lungs­ver­zug und wurde der:die Auftraggeber:in unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, so wird Ter­min­ver­lust geltend gemacht und der ver­ein­bar­te Brut­to­rech­nungs­be­trag sofort zur Zahlung fällig.

5.9. Bei Zah­lungs­ver­zug ist move-ment ferner berech­tigt, unbe­scha­det wei­ter­ge­hen­der Ansprüche, Ver­zugs­zin­sen gemäß §1333 ABGB zu ver­rech­nen, zudem ist move-ment berech­tigt, die zur zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung not­wen­di­gen Kosten, wie das Ein­schrei­ten eines Inkas­so­bü­ros oder eines Rechts­an­walts u.ä. in gesetz­li­cher Höhe zu ver­rech­nen. Zusätz­lich ist move-ment im Ver­zugs­fall berech­tigt, Mahn­spe­sen in Höhe von € 25,– je Mahnung zu ver­rech­nen. Ebenso sind die ent­ste­hen­den Bank­spe­sen für eine Nicht­ein­lö­sung des Last­schrift­ein­zu­ges an move-ment zu refundieren.

5.10. Die bei Ver­trags­ab­schluss ver­ein­bar­ten Begüns­ti­gun­gen, so etwa Son­der­nach­läs­se, Skonti und Rabatte, werden nur unter der Bedingung der ter­min­ge­rech­ten und voll­stän­di­gen Zahlung gewährt. Bei Zah­lungs­ver­zug oder bei Eintreten eines Insol­venz­fal­les werden diese Son­der­nach­läs­se, Skonti und Rabatte hinfällig und rückverrechnet.

6. Haftung

6.1. Sämtliche in Publi­ka­tio­nen und Inter­net­sei­ten bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen wurden von move-ment nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird keine Haftung für die Aktua­li­tät, Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen in Publi­ka­tio­nen, im Internet und dgl. übernommen.

6.2. Sämtliche Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegen move-ment – gleich­gül­tig aus welchem Rechts­grund – sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn move-ment trifft ein grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Verhalten. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von move-ment bei­gezo­ge­ne Dritte zurück­ge­hen. Die Höhe des Scha­den­er­satz­an­spruchs wird im Rahmen der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten bestimmt.

6.3. Der:Die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Ver­schul­den von move-ment zurück­zu­füh­ren ist.

6.4. Sofern move-ment Werk­leis­tun­gen unter Zuhil­fe­nah­me Dritter erbringt und in diesem Zusam­men­hang Gewähr­leis­tungs- und/oder Scha­den­er­satz­an­sprü­che gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt move-ment diese Ansprüche an den:die Auftraggeber:in ab. Der:Die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte halten

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1. Die Urhe­ber­rech­te an den von move-ment und ihren Mitarbeiter:innen und beauf­trag­ten Dritten geschaf­fe­nen Werken (insb. sämtliche Unter­la­gen sowie Anbote, Berichte, Gutachten, Orga­ni­sa­ti­ons­plä­ne, Programme, Entwürfe etc.) ver­blei­ben bei move-ment, dies unab­hän­gig von der Überlieferungsform.

7.2. Werke im Sinne des Punkt 7.1. dürfen von dem:der Auftraggeber:in während und nach Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses aus­schließ­lich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Eine Wei­ter­ga­be an Dritte, Ver­viel­fäl­ti­gung und/oder Ver­brei­tung in welcher Form auch immer sowie auch Publi­ka­ti­on in Medien sind ohne die aus­drück­li­che Zustim­mung von move-ment nicht gestattet. Durch eine unbe­rech­tig­te Vervielfältigung/Verbreitung der Werke trifft move-ment keine wie immer geartete Haftung.

7.3. move-ment behält sich das Recht vor, das Ver­trags­ver­hält­nis bei Verstoß des:der Auftraggeber:in gegen diese Bestim­mun­gen mit sofor­ti­ger Wirkung zu beendigen und weitere Ansprüche, ins­be­son­de­re auf Unter­las­sung und Scha­den­er­satz, geltend zu machen.

8. Geheim­hal­tung / Datenschutz

8.1. move-ment ver­pflich­tet sich zu unbe­ding­tem Still­schwei­gen über alle ihr zur Kenntnis gelan­gen­den geschäft­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, ins­be­son­de­re Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­se sowie jedwede Infor­ma­ti­on, die sie über Art, Betriebs­um­fang und prak­ti­sche Tätigkeit des:der Auftraggeber:in erhält.

8.2. Weiters ver­pflich­tet sich move-ment, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Infor­ma­tio­nen und Umstände, die ihr im Zusam­men­hang mit der Erstel­lung des Werkes zuge­gan­gen sind, ins­be­son­de­re auch über die Daten von Klient:innen des:der Auftraggeber:in, Dritten gegenüber Still­schwei­gen zu bewahren.

8.3. move-ment ist von der Schwei­ge­pflicht gegenüber all­fäl­li­gen Gehilf:innen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schwei­ge­pflicht aber auf diese voll­stän­dig zu über­bin­den und haftet für deren Verstoß gegen die Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung wie für einen eigenen Verstoß.

8.4. Die Schwei­ge­pflicht reicht unbe­grenzt auch über das Ende dieses Ver­trags­ver­hält­nis­ses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetz­lich vor­ge­se­he­ner Aussageverpflichtungen.

8.5. move-ment ist berech­tigt, ihr anver­trau­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten im Rahmen der Zweck­be­stim­mung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses zu ver­ar­bei­ten. Der:Die Auftraggeber:in leistet move-ment Gewähr, dass hiefür sämtliche erfor­der­li­chen Maßnahmen ins­be­son­de­re jene im Sinne des Daten­schutz­ge­set­zes, wie etwa Zustim­mungs­er­klä­run­gen der Betrof­fe­nen, getroffen worden sind.

9. Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht

9.1. Für die Aufträge, ihre Durch­füh­rung und die sich daraus erge­ben­den Ansprüche ist aus­schließ­lich öster­rei­chi­sches Recht anzu­wen­den. Im Falle der Unwirk­sam­keit einer oder mehrerer Bestim­mun­gen dieses Vertrages bleibt der Rest­ver­trag voll­in­halt­lich aufrecht. Die unwirk­sa­me Bestim­mung soll sodann durch eine Bestim­mung ersetzt werden, welche gemäß der Absicht der Parteien sowie dem wirt­schaft­li­chen Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung möglichst nahe kommt.

9.2. Für sämtliche Rechts­strei­tig­kei­ten aus dieser Ver­ein­ba­rung wird die aus­schließ­li­che Zustän­dig­keit des sachlich jeweils dazu berufenen Gerichtes in Graz ver­ein­bart. Hin­sicht­lich Verbraucher:innen gilt §14 KSchG.

(Stand 01/2023)