Evaluierung der psychischen Belastungen
Als Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes und mit Inkrafttreten der ASchG-Novelle (BGBl. Nr. I 118/2012) am 1.1.2013 ist die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen eindeutig geregelt.
…auch das noch?! Ja, nicht nur weil der Arbeitsinspektor Sie als Betrieb aufgefordert hat, das zu tun – sondern weil es einen echten Mehrwert für Ihr Unternehmen bringt. In Workshops können wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen die Belastungen systematisch bearbeiten. Das betrifft die Aufgabe & Tätigkeit als solche, die Arbeitsumgebung, das Sozialklima und auch die Arbeitsorganisation.


Wer früher die Belastungen erkennt, kann schneller was dagegen tun!
Sie werden nicht sonderlich überrascht sein, welche Belastungen genannt werden – aber Sie werden überrascht sein, welche Idee Ihre Mitarbeiter:innen haben um sie zu reduzieren. Wir garantieren Ihnen einen praktischen, aber auch kreativen Zugang zu neuen Erkenntnisse.
Umsetzung der Leistung:
Die psychische Gesundheit aufrecht zu erhalten und/oder zu verbessern ist das Ziel der Evaluierung. Dazu sollen präventiv arbeitsbedingte psychische Belastungen im Unternehmen erhoben und minimiert werden, damit sie nicht zu Fehlbeanspruchen führen.
…und der Nebeneffekt ist, dass wir bereits mit ganz konkreten Maßnahmen aus den Workshops rausgehen und Ihnen als Betrieb präsentieren können. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe von Ihnen und wird auf dem Hintergrund der strategischen Zielerreichung getroffen.
Elemente unseres Angebots sind:
- Die Evaluierung kann mittels schriftlichen Fragebögen, Einzelinterviews oder Beobachtungsinterviews und Gruppendiskussionen durchgeführt werden. Die Verfahren sind strukturiert und genormt.
- Es werden Aspekte der Arbeitsplätze (Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Organisationsklima) erhoben, analysiert, Maßnahmen geplant und in der Umsetzung und auf Wirksamkeit überprüft. Dazu kommt die Dokumentation der Schritte und Ergebnisse.
- Häufige psychische Belastungen sind beispielsweise: häufige Arbeitsunterbrechungen, unklare Anweisungen und Strukturen, Lärm, Schmutz, monotone Tätigkeiten….
- Es handelt sich nicht um eine Erhebung der ArbeitnehmerInnenzufriedenheit, sondern konzentriert sich auf die Belastungen durch den Arbeitsplatz um Fehlbeanspruchungen zu vermeiden.
Nutzen für Ihr Unternehmen:
- Miteinbeziehung der Menschen und der psychischen Aspekte zur Reduktion der Arbeitsbelastungen
- Verbesserte und optimierte Organisation der Arbeit
- stärkere Mitarbeiter:nnenbindung und Verbesserung des Betriebsklimas
- geringere Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, besserer wirtschaftlicher Erfolg

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Mag.ᵃ Bettina Majer
Bereichsleitung Transplacement8010 Graz
FR: 08:00–12:00